ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES VERKAUFS UND DER LIEFERUNG
1. Bestellung: Techniques électroniques Moutier Sàrl verkauft und liefert nur unter folgende Bedingungen.
2. Angebot: Die Preise, die Zahlungsbedingungen, sowie die Lieferfristen unserer Angebote sind ohne Verpflichtungen. Unsere Verpflichtung beginnt durch die schriftliche Lieferbestätigung und hält sich im Rahmen der unter stehenden Anweisungen.
3. Preise: Unsere Preise sind netto bei Abgang von CH-2740 Moutier. Verpackungs-, Liefer-, Versicherungs-, sowie Zollkosten oder andere Gebühren sind nicht enthalten.
4. Lieferfrist: Wir halten die Lieferfristen so kurz wie möglich. Die angegebenen Fristen sind ohne Gewähr und geben dem Käufer weder Recht eine Vereinbarung nicht einzuhalten noch auf direkten oder undirekten Schadensersatz durch zu späte Lieferung. Die Lieferfrist beginnt nach definitiver Festlegung des technischen Teils der Bestellung, sowie nach Vereinbarung der Anzahlung.
5. Lieferung: Der Versand und die dabei entstehenden Kosten werden vom Käufer bestimmt, der ebenfalls die Anfälligkeiten der Importierung und der Exportierung übernimmt. Ab Verlassen unseres Ateliers reist die Ware auf Risiko und Verlust des Käufers.
6. Dokumente: Alle Zeichnungen, Schemas, Listings, Programme und andere technische Beschreibungen werden dem Kunden mitgeliefert, stehen aber unter Copyright und Eigentum der Firma Techniques électroniques Moutier Sàrl. Der Kunde verpflichtet sich diese Dokumente ohne Genehmigung weder zu veröffentlichen noch Zugang an Dritte zu verschaffen (Ausnahme für Endkunden). Die Software wird in der aktuellen verfügbaren Version geliefert.
7. Zahlungsmethode: Sofern sie nicht in der Lieferbestätigung festgelegt ist, ist die Zahlungsmethode folgend: netto, 1/3 bei der Bestellung, 1/3 bei der Lieferung, Vollständige Bezahlung vor 30 Tage nach der Lieferung.Sollte der der Kunde die vereinbarten Zahlungsfristen nicht einhalten, so können monatliche Verzugszinsen von 1% ab Fälligkeitsdatum verlangt werden.
8. Eigentumsvorbehalt: Unsere Lieferung bleibt in unserem Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der verrechneten Leistungen.
9. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung: Wir garantieren ein gutes Funktionieren der Geräte (oder der Leistung der Software), die wir geliefert haben für eine Dauer von 12 Monaten ab Lieferungsdatum. Wir verpflichten uns jegliche defekte Elemente, die durch Material-, Konstruktions- oder durch erkannte Realisationsfehler zu Stande gekommen sind, zu reparieren (die Software ändern) oder kostenlos zu ersetzen. Unsere Garantieleistung wird nach unserer Wahl in unseren Lokalen oder beim Kunden, der uns freien Zugang gewährleisten muss, ausgefüllt.
Die Demontage-, Montage-, Transport-, Reise- und Aufenthaltskosten müssen vom Kunden übernommen werden.
Wir garantieren keine Störungen und Mängel, über die wir nicht verantwortlich sind.Unsere Garantie limitiert sich auf jeden Fall auf direkte Schäden. Der Lieferant ist insbesondere nicht Verantwortlich für angeblich direkte oder undirekte Schäden, wie Gewinnverlust oder Ansprüche dritter Personen.
Unsere Garantie verfällt auf jeden Fall bei falscher Benutzung, bei Fahrlässigkeit oder Unfall oder bei jeglichen Änderungen ohne unsere Erlaubnis.
Eventuelle technische Fehler erlauben keine Verspätung der Bezahlungen.
Der Anspruch auf Garantie muss schriftlich während der Garantieperiode an unsere Adresse erfolgen.
10. Normen und Vorschriften: Der Kunde ist verantwortlich die aktuellen Normen und Vorschriften des Ortes zu befolgen.
11. Rücksendung des Materials: Bei dem zurückgesendeten Material wird ein Dokument mit Grund der Rücksendung beigelegt.
12. Exportierung: Die Wiederausfuhr von Produkten ausländischer Herkunft kann verboten oder Genehmigungsbedürftig sein. Der Kunde übernimmt die gesamte Verantwortung der gesetzlichen Anfälligkeiten.
13. Zusätzliche Vereinbahrungen: Nur eine schriftliche Bestätigung des Lieferanten ermöglicht eine Änderung des Vertrages oder der zusätzlichen Vereinbahrungen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Die hier erwähnten Verfügungen unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand beider Parteien ist im Sitz des Lieferanten.